24-Stunden-Notfalldienst
Unser Notfallpikett-Dispositiv kann auch für Objekte aufgeschaltet werden, die nicht durch uns gewartet werden (z.B. für Vertretungen bei Ferien-, Unfall- oder Krankheits-Absenzen).
Sie bezahlen eine Grundtaxe als Bereitschaftspauschale, die Notfalleinsätze werden jeweils nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt, auf Wunsch kann eine diesbezügliche Pauschale vereinbart werden.
Kontaktieren Sie uns für eine objektspezifische Bedarfsabklärung, wir beraten Sie gerne.
